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Fahrrad
im Straßenverkehr
Für die Sicherheit des Radfahrers sind Ausrüstung und Zustand des
benutzten Fahrrads von großer Bedeutung.
Im einzelnen müssen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung
( StVZO ) an einem verkehrssicherem Fahrrad fogende Komponenten
vorhanden und funktionstüchtig sein.
01. Vorderrad- und Hinterradbremse
02. ein Scheinwerfer
03. ein weisser Frontreflektor ( vorne ), kann auch mit 2. kombiniert sein
04. ein Dynamo
05. ein rotes Rücklicht
06. ein roter Rückstrahler ( hinten), kann auch mit 5. kombiniert sein
07. ein zusätzlicher roter Großflächenstrahler ( hinten )
08. je 2 gelbe Speichenreflektoren seitlich an Vorder- und Hinterrad,
ersatzweise weiß > leuchtende < Reifen oder Leuchtringe
09. gelbe Pedalrückstrahler, die nach vorne und hinten wirken
10. eine helltönende Glocke
Die Pflichtausrüstung 1-10 gilt für alle Fahrräder, also auch für
Spezialfahräder wie BMX -, Gelände- und Rennräder, wenn sie im
Straßenverkehr benutzt werden.
Außerdem muss das Fahrrad betriebssicher sein.
Das bedeutet u.a. das Lenker, Sattel, Tretkurbel, Kette und wichtige
Schrauben nicht locker sein dürfen.
Der Autohilfsfunk kann als ADAC - Ortsclub in Verbindung mit dem
ADAC und der Deutschen Post an Schulen Jugend - Fahrrad - Turniere
durchführen.
Weitere Auskünfte :
Max
Armin Holzbach, 1. Vorsitzender
Alte Dorfstr. 6
79183 Waldkirch - Buchholz
Tel. 07681-490018 / Fax 07681-7490520
Email armin.holzbach@t-online.de
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10 Tipps für Werkstattbesuche
Mehr Absprachen, weniger Missverständnisse
Autofahrer und Werkstatt - ein Dauerbrenner. Viel Ärger und Missverständnisse lassen sich laut ADAC vermeiden, wenn sich
der Kunde an die nachfolgenden zehn Tipps für Werkstattbesuche
hält. Sie zielen vor allem auf klar definierte, schriftlich fixierte
Aufträge ab, an die sich eine Werkstatt zu halten hat. Somit kann
sie auch keine Leistungen ausführen und berechnen, die der Kunde
gar nicht wollte. Sollte trotzdem etwas schief gehen, so können sich
ADAC-Mitglieder an ihren Club wenden und um Rat bitten.
So erleben Sie keine unliebsamen Überraschungen:
*Keine Pauschal-Aufträge erteilen wie "TÜV-fertig machen" oder
"Auto muss urlaubsfit sein"
*Bei Aufträgen, die nicht genau abgrenzbar sind, schriftlich eine
Kosten-Höchstgrenze vereinbaren ("Fehlersuche bis zu einem
Gesamtbetrag von xx,xx Euro einschließlich Material und
Arbeitskosten")
*Aufträge nur schriftlich erteilen und eine Kopie der Auftrags-
bestätigung mitnehmen
*Altteile ins Fahrzeug legen lassen, um gegebenenfalls später
Beweismaterial in der Hand zu haben
*Telefonnummer angeben, um für Rückfragen erreichbar zu sein
*Fahrzeug bei Abholung noch auf dem Werkstatthof auf äußere
Mängel wie Kratzer und Beulen sowie Verunreinigungen
überprüfen
*Reparaturrechnung noch in der Werkstatt genau durchsehen und
gegebenenfalls erläutern lassen
*Reparaturmängel sofort reklamieren. Die Werkstatt muss dafür
wenigstens zwölf Monate gerade stehen.
*Ist der Kunde der Ansicht, dass die Werkstatt nicht ordnungs-
gemäß gearbeitet hat, kann er unter Vorbehalt bezahlen.
Nicht aber darf er die Zahlung vollständig verweigern.
Bei Ärger mit der Werkstatt ist es ratsam, erst einmal die Schieds-
stelle für das Kfz-Handwerk anzurufen, sofern die Werkstatt
Mitglied der Kfz-Innung (gekennzeichnet durch ein Schild
"Meisterbetrieb der Kfz-Innung") ist. In diesem Gremium, das
kostenlos und unbürokratisch arbeitet, sitzen übrigens auch
Vertreter des ADAC. Die nächstgelegene Schiedsstelle ist über
die örtliche Kfz-Innung zu erfragen. Ergänzende Beratung und
Adressen dieser Schlichtungsstellen gibt es beim ADAC.
Quelle : ADAC
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Hilfe nach Unfall
Angst und Stress sind keine Berater
ADAC: Kühlen Kopf bewahren und systematisch vorgehen.
Schnelles und umsichtiges Handeln sind nach einem Unfall
oberstes Gebot. Der ADAC hat die wichtigsten Verhaltensregeln
zusammengestellt.
Wer als Erster an den Unfallort kommt, muss unbedingt anhalten.
Der richtige Platz dafür ist auf Autobahnen der Standstreifen.
Auf Landstraßen sollte so weit rechts wie möglich angehalten
werden.
Danach heißt es, die Unfallstelle abzusichern. Dabei gilt:
Warnblinkanlage einschalten und Warndreiecke im Abstand von
50 bis 150 Schrittlängen aufstellen, Hilfe rufen (Tel. 110 oder 112)
und erste Hilfe leisten. Der professionelle Anrufer sagt der
Leitstelle seinen Namen, wo der Unfall geschah, was passiert ist
und wie viele Verletzte es gibt. Dabei sollte der Anrufer
Rückfragen abwarten.
Vor der ersten Hilfe darf sich niemand aus Angst davor drücken,
etwas falsch zu machen. Jeder Helfende ist rechtlich abgesichert,
auch dann, wenn ihm dabei selbst etwas passieren sollte.
Wer nicht hilft, macht sich strafbar. Es wird jedoch von niemandem
erwartet, bei der Hilfe sein eigenes Leben zu gefährden.
Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen können,
sollten auf die Polizei warten. Gaffer müssen damit rechnen, eine
Freiheitsstrafe oder zumindest ein Bußgeld zu bekommen.
Wenn sich ein Stau entwickelt, muss rechtzeitig eine
Rettungsgasse für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge gebildet
werden. Bei zweispurigen Autobahnen ist dies zwischen den
Fahrspuren. Bei dreispurigen Autobahnen gilt es, zwischen der
mittleren und der linken Spur Platz zu schaffen. Das gilt auch für
Motorradfahrer.
Hat die Straße nur eine Fahrbahn, etwa auf dem Land oder in
der Stadt, sollte das Auto ganz rechts an den Rand gefahren
werden. Ist ein Rettungshubschrauber im Landeanflug, müssen
die Autos sofort stehen bleiben.
Zu diesem Text bietet der ADAC auf seiner Internetseite für
Journalisten unter www.presse.adac.de Fotomaterial an.
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Kriminalität
im Ausland
Keine
Chance für Ganoven
ADAC
warnt vor Tricks im Urlaubsland
Immer wieder werden Urlauber Opfer von Kriminalität.
Bereits jetzt – zum Beginn der Sommersaison–
verzeichnet
beispielsweise die schwedische Polizei mit 39 Fällen eine
Rekordzahl von nächtlichen Überfällen auf deutsche Touristen
in Wohnmobilen. Der ADAC rät Urlaubern dringend davon ab,
auf abgelegenen Rastplätzen zu übernachten. Auch aus
Südfrankreich häufen sich Meldungen von Reisenden, die im
Camper überfallen und ausgeraubt wurden, wie die
Clubzeitschrift Motorwelt in ihrer Juli-Ausgabe berichtet.
Aber auch anderswo gehen Urlauber Ganoven ins Netz.
Damit sie sich besser schützen können, zeigt der ADAC, wo
Touristen besonders aufpassen müssen.
In Südeuropa heißt es vor allem: Achtung in den Städten.
Ein beliebter Trick der Kriminellen ist es, an einer Ampel mit
dem Moped neben einem Auto zu halten, die Beifahrertür
aufzureißen und der Beifahrerin die Handtasche zu rauben.
Deshalb rät der ADAC, in Innenstädten auch während der
Fahrt Fenster, Türen und den Kofferraum geschlossen zu
halten. Außerdem sollten Geld und Ausweispapiere dicht am
Körper getragen und auf keinen Fall sichtbar im Auto liegen
gelassen werden. Wenn es sich dennoch nicht vermeiden lässt,
dann Wertgegenstände ganz hinten im Kofferraum – abgedeckt
mit Gepäckstücken – verstauen.
In Spanien werden vermeintliche Pannen oftmals von langer
Hand geplant: Bei passender Gelegenheit sticht das
Ganovente am die Reifen an oder steckt ein brennendes Tuch in
den Auspuff. Dann wird auf den Schaden aufmerksam gemacht
und Hilfe angeboten. Während der eine mit Hand anlegt, raubt
der andere die ahnungslosen Touristen aus. Reisenden, die eine
Panne haben, rät der ADAC, möglichst immer bis zur nächsten
Tankstelle oder Raststätte weiterzufahren. Ist ein Stopp
unvermeidlich, dann sollte an einer gut einsehbaren Stelle
gehalten und per Handy Hilfe gerufen werden. Niemals den
Zündschlüssel stecken lassen, den Wagen immer absperren und
bereitwilligen Helfern gegenüber äußerst wachsam sein.
Autoaufbrüche sind häufige Delikte in Ungarn, der Slowakei
und Tschechien. In Polen hingegen werden immer wieder Fälle
gemeldet, in denen das ganze Auto gestohlen wurde.
Im Ernstfall gilt es, ruhig zu bleiben und lieber Geld und
Auto
herzugeben, als sich selbst zu gefährden.
Wer Opfer von Kriminellen geworden ist, dem helfen die
ADAC-Notrufstationen unbürokratisch und schnell. Außerdem
erhalten ADAC-Mitglieder unter www.adac.de
detaillierte
Reisewarnungen zu bestimmten Streckenabschnitten im Ausland.
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Nebelfahrten erfordern höchste
Konzentration
Fuß
vom Gas und Abstand halten
Tipps des ADAC Südbaden zum Fahren bei schlechter Sicht
Schlechte Sicht durch starken Nebel macht den Autofahrern vor
allem im Herbst das Leben schwer. Auffahrunfälle und
Massenkarambolagen sind bei solchen Sichtverhältnissen häufig
die Folge. Der ADAC Südbaden gibt Tipps, wie man sicher durch
den Nebel kommt.
„Die Hauptursachen für Nebelunfälle sind eine zu hohe
Geschwindigkeit und ein zu geringer Abstand“, erklärt Verkehrs-
experte Carl-Heinz Schneider. „Liegt die Sicht unter 50 Metern,
darf der Tacho nicht über 50 km/h anzeigen.“ Als Orientierungs-
hilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand. Sie sind auf der
Autobahn in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand meist 25 Meter. Diese
Pfosten helfen auch bei der Einschätzung des Abstandes zum
Vordermann. Mit der Faustformel "Sichtweite ist gleich
Sicherheitsabstand" kann man viele Auffahrunfälle verhindern.
Die Nebelschlussleuchte darf erst unter 50 Meter Sicht und aus-
schließlich bei Nebel eingeschaltet werden. Bei besserer Sicht
sollte sie sofort wieder ausgeschaltet werden, da die nachfolgen-
den Autofahrer sonst stark geblendet werden. Vor allem bei
Nebelfahrten muss darauf geachtet werden, dass man gesehen
wird und selbst den Durchblick hat. Deshalb ist eine regelmäßige
Reinigung der Scheiben (auch von innen), der Scheinwerfergläser
und der Rückleuchten empfehlenswert.
Da das Fahren im Nebel auf Dauer sehr anstrengend werden
kann, ist es vernünftig, auf längeren Strecken immer wieder
kurze Pausen einzulegen. Grundsätzlich rät der ADAC Südbaden:
Sicherheit geht vor Hektik! Carl-Heinz Schneider:
„Die Verkehrsteilnehmer sollten sich nicht durch Termine in
Zeitdruck bringen lassen“. Der Beifahrer muss nach Ansicht
des Clubs beachten, dass Nebelfahrten höchste Konzentration
erfordern und intensive Gespräche den Fahrer ablenken können.
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